Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Unsere Angebote
Die im Angebot enthaltenen Listen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Daten wurden durch uns sorgfältig erstellt, stellen jedoch keine Garantiezusage oder Zusicherung dar. Eine Garantiezusage oder Zusicherung muss separat mit uns vereinbart werden. Eine Weitergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit Ihrem Auftrag, ist Ihnen nur nach Rücksprache und Genehmigung unsererseits gestattet.

1.4 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen der im Angebot benannten Frist annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

1.5 Nutzungs- und Urheberrecht
An Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, Preislisten, Modellen, Vorrichtungen und sonstigen Unterlagen, die durch uns erstellt wurden bzw. die Sie von uns erhalten, haben wir das ausschließliche Nutzungsrecht bzw. das Urheberrecht. Diese dürfen Dritten ohne unsere Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben. Der Nachbau unserer Waren bzw. Werke ist nur mit unserer Zustimmung gestattet.

1.6 Ablauf
Nach Vertragsschluss haben Sie uns alle für Sie relevanten Daten und Information zu übermitteln, die Ihren Auftrag näher konkretisieren und vom vereinbarten Leistungsspektrum bzw. Kostenvoranschlag umfasst sind. Mündliche Angaben werden von uns in Textform fixiert und Ihnen zur Bestätigung übersandt. Sollten wir feststellen, dass Ihre Wünsche im Falle eines Kostenvoranschlags nicht mehr von diesem gedeckt sind, erstellen wir Ihnen einen neuen Kostenvoranschlag. Sollten Sie diesen nicht annehmen, behalten wir uns jedoch vor, vom Vertrag zurückzutreten.

1.7 Ihre Angaben
Wir führen Ihren Auftrag stets nach Ihren Angaben aus und prüfen diesen nicht auf Ihren jeweiligen Anwendungswunsch. Sie haben uns vor der Auftragsdurchführung alle für Ihren Auftrag ggf. notwendigen Informationen (z.B. sämtliche relevanten Daten und Skizzen) mitzuteilen bzw. zu übermitteln, da wir ansonsten nicht mit unserer Leistung beginnen können. Verzögerungen die auf eine unterbliebene Mitwirkung Ihrerseits zurückzuführen sind, haben wir nicht zu vertreten. Wir behalten uns in diesem Fall vor, den uns hierbei entstandenen Verzögerungsschaden bzw. die Zusatzkosten geltend zu machen. Sollten Sie die Rückgabe Ihrer uns übergebenen Unterlagen wünschen, haben Sie uns dies vorab mitzuteilen. Unterbleibt eine entsprechende Mitteilung behalten wir uns vor, diese zu vernichten bzw. zu löschen.

2. Leistung und Lieferung
2.1 Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen Ihnen jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

2.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.3 Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.

2.4 Annahmeverzug
Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

2.5 Liefer- und Leistungszeit
Unsere Liefer- bzw. Leistungszeiten werden individuell mit Ihnen vereinbart. Ist für unsere Lieferung bzw. Leistung Ihre Mitwirkung erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungszeit um die Zeit, die Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Wünschen Sie nach der Terminierung Änderungen oder Ergänzungen, können die vereinbarten Fristen/Termine nicht mehr eingehalten werden.

Bitte beachten Sie zudem, dass unsere Lieferzeiten stark von den Lieferzeiten unserer Partner abhängen und es daher zu längeren Lieferzeiten kommen kann. Natürlich sind wir stets bemüht, Ihnen die Ware so schnell wie möglich zukommen zu lassen.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung/Leistung durch uns innerhalb von 7 Tagen. Der Fristbeginn für die Lieferung/Leistung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder bei Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauffolgenden siebenten Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Liefer-/Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

2.6 Vorzeitiger Abbruch
Sollten Sie Ihren Auftrag vorzeitig beenden wollen, behalten wir uns vor, Ihnen die bereits erbrachten Leistungen bzw. vergeblichen Aufwendungen, jedoch mindestens 20 % des Auftragswertes, in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Fertigstellung unserer Arbeiten entfällt. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.7 Lagerkosten
Soweit sich der Versand bzw. die Zustellung der Ware auf Ihren Wunsch verzögert, behalten wir uns vor, Ihnen die hierbei entstehenden Kosten (insbesondere Lagerkosten) in Rechnung zu stellen.

2.8 Änderungs- und Erweiterungswünsche
Änderungs- und Erweiterungswünsche werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart oder gebucht wurde, nur durchgeführt, wenn diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch können Änderungs- und Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten. Ebenfalls zu vergüten ist auch die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und Erweiterungswünsche.

3. Zahlung
3.1 Preis- und Zahlungsmodalitäten
Die genauen Preis- und Zahlungsmodalitäten werden individuell mit Ihnen vereinbart (z.B. Anzahlung). Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ab Werk ausschließlich Verpackung, Verladung, Fracht, Zoll, Transport und Lagerversicherung.

Unsere Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tage nach Rechnungsstellung in bar ohne Abzug zahlbar. Bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung wird ein Skonto in Höhe von 2% des Netto-Rechnungsbetrags gewährt.

Sofern Sie von der Umsatzsteuer befreit sind, haben Sie uns einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Wir behalten uns zudem vor, Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn wir an Ihrer Zahlungsfähigkeit Zweifel haben (z.B. bereits eingetretener Zahlungsverzug). Sollten Sie einer entsprechenden Aufforderung zur Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung nicht nachkommen, sind wir berechtigt nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

3.2 Zahlungsverzug
Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ein. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, unsere Arbeit einzustellen bis Sie der Zahlungsverpflichtung nachgekommen sind. Die hierbei zusätzlich entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.
Zudem ist es uns möglich bei Zahlungsverzug alle weiteren Zahlungsverpflichtungen die Sie gegenüber uns haben sofort und bei einer Ratenzahlung zudem auch den vollen Preis fällig zu stellen.

3.3 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

3.4 Kostenvoranschläge
Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von uns in Textform genannt Preise um mehr als 15 % übersteigen, werden wir Sie auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis in Textform widersprechen. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich.

3.5 Vorauszahlung und/oder Teilabrechnungen
Wir behalten uns vor, bei umfangreichen Arbeiten eine Vorauszahlung und/oder Teilabrechnungen zu verlangen. Dies gilt insbesondere sofern wir uns zur Vertragserfüllung der Leistung Dritter bedienen.

3.6 Transport und Verpackung
Maßgebend für die Berechnung der Transportkosten ist das von uns festgelegte Gewicht und Maß. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Verpackungsmaterial wird, sofern von uns gestellt, zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Für Paletten werden die Leihgebühren in Anrechnung gebracht.

Kupferzuschläge werden ab DEL-Notiz von über 230 Euro pro 100 kg wie folgt berechnet:

von 231 - 280 = 2% von 331-380-4%
von 281 - 330 - 3% von 381-430 = 5%

Der in Anrechnung kommende Prozentsatz richtet sich nach der am Tage des Vertragsschlusses gültigen DEL-Notiz.

Sofern unsere Vergütung die Nutzung/Bereitstellung von Werkzeugen, angefertigten Modellen und Sonderausführungen etc. umfasst, erhalten Sie durch Zahlung kein Eigentums- oder Nutzungsrecht an diesen.

4. Ihre Verantwortlichkeit
4.1 Allgemeines
Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

4.2 Freistellung
Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

4.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

4.4 Rechtliche Beratung und Prüfung
Wir weisen Sie darauf hin, dass eine rechtliche Beratung oder Prüfung Ihres Auftrages nicht Bestandteil unserer Leistung ist und Sie hierfür einen Fachmann beauftragen müssen

4.5 Zutritt und Voraussetzungen am Einsatzort
Sofern wir bei Ihnen vor Ort Arbeiten vornehmen müssen bzw. dies von der gebuchten Leistung umfasst ist, haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass uns der Zutritt zu den jeweiligen Räumlichkeiten gewährt bzw. ein entsprechender Schlüssel ausgehändigt wird. Auch haben Sie sicherzustellen, dass in den Räumlichkeiten eine ausreichende Stromzufuhr vorhanden ist. Verzögerungen durch Ihre unterbliebene Mitwirkung, haben Sie selbst zu vertreten.

4.6 Hinweise
Sie haben die ggf. zur Verfügung gestellten Anleitungen/Hinweise zur Reinigung, Lagerung und Handhabe der Waren/Werke stets zu beachten. Wir können daher nicht für Ihr fehlerhaftes Verhalten verantwortlich gemacht werden.

4.7 Geheimhaltung
Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.

4.8 Beratungen
Die etwaige Beratung über Funktionsfähigkeit und Eignung der Waren/Werke für Ihren beabsichtigten Einsatzzweck erfolgt durch uns nur als Hilfeleistung und ist nicht als Zusicherung zu verstehen. Sie haben selbst dafür Sorge zu tragen, sich über Funktionsfähigkeit und Eignung umfassend zu informieren und ggf. Auskunft Dritter einzuholen.

5. Referenzrecht
Wir räumen uns das Recht ein, Sie als Referenz zu benennen und von den durch angefertigten Arbeiten Bildaufnahmen zu machen und diese als Referenz in Broschüren, Prospekten sowie unserer Website aufzuführen. Hiergegen steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Allgemein
Die von uns gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhalten, an uns ab. Sie sind, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die Ihnen unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

6.2 Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall.

6.3 Weiterveräußerung
Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

6.4 Umbildung, Be- und Verarbeitung
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie erfolgt stets namens und im Auftrag von uns. In diesem Fall setzt sich Ihr Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahren. Zur Sicherung der Forderungen gegen Sie treten Sie auch solche Forderungen an uns ab, die Ihnen durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

6.5 Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.

6.6 Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, sind wir auf Ihr Verlangen hin zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

7. Gewährleistung
7.1 Gewährleistung für Kaufverträge
7.1.1 Allgemein
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für Sie zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht.

7.1.2 Gewährleistungsanspruch
Im Falle eines Mangels leisten wir nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf Sie über. Sie müssen offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.1.3 Verjährung
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

7.2 Gewährleistung für Werkverträge
7.2.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

7.2.2 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.

7.2.3 Mitteilung
Sollten Sie erkennen, dass die Umverpackung beschädigt bei Ihnen ankommt bzw. nach Erhalt der Ware eine Beschädigung feststellen, bitten wir Sie darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers berührt.

7.2.4 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

7.3 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises bzw. vereinbarten Werklohns zu.

7.4 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

7.5 Nichtbestehen des Gewährleistungsrechts
Ein Gewährleistungsanspruch ist in folgenden Fällen für die Waren/Werke nicht gegeben, soweit der gerügte Mangel bedingt ist durch:

  • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung / Platzierung / Lagerung
  • eigenmächtiges nacharbeiten
  • fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch Sie oder Dritte
  • natürliche Abnutzung
  • fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
  • Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
  • äußeres Einwirken durch Umwelteinflüsse
  • rohmaterialbedingtes Altern

8. Haftung
8.1 Auskünfte
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der von uns verkauften bzw. angefertigten Waren/Werke sowie die technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Es gilt auch insoweit der Haftungsausschluss und -vorbehalt aus den nachfolgenden Regelungen. Sie haben jedoch stets selbst dafür Sorge zu tragen, dass Sie sich vor einer Beauftragung informieren und kontrollieren, ob die anzufertigende Ware bzw. das Werk für Ihr geplantes Vorhaben geeignet ist.

8.2 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

8.3 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für beide Teile Berlin.

9.2 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder sofern Sie keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben.

9.3 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

9.4 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.